Anders als bei Sommerreifen ist es bei Winterreifen auch erlaubt, Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex einzusetzen – abweichend von den Angaben des Fahrzeugscheins.
Beim Verlassen des Fahrzeugs ist der Fahrzeugschein nicht im Auto zu belassen, um bei einem Diebstahl des Kfz dem Dieb keine Legitimation zum Führen dieses Fahrzeugs zu geben.
In ihrem Fahrzeugschein ist dennoch eine Postleitzahl eingetragen, da der zuständige behördliche Computer ansonsten den Ausdruck verweigert hätte: 00000.