Zunächst stellt die antragstellende Einrichtung die erfolgte Umsetzung der Anforderungen in einem Selbstbewertungsprozess durch Bearbeitung des Erhebungsbogens dar.
Eine Auswertung von Erhebungsbögen der Lesbenberatungsstellen von 2002 bis 2004 ergab, dass sich von den 200 erhobenen Fällen 100 auf den Bereich der häuslichen Gewalt bezogen.