Er ist aufgrund von Schutzfristen generell noch gesperrt, doch ist eine Einsichtnahme für wissenschaftliche Forschungen im Rahmen von Sondergenehmigungen möglich.
Ausgenommen davon sind Dokumente, die teilweiser Geheimhaltung unterliegen und bei denen die Gründe für eine Prüfung des Rechts der Einsichtnahme entscheidend sind.