Interregnums und der nachfolgenden Schwäche der Zentralgewalt betrachteten reichsministeriale Burgmannen überall im Reich ihr Dienstgut zunehmend als Eigenbesitz.
Es gelang den Grafen jedoch nicht, ihren Eigenbesitz zu vergrößern, neue Dörfer zu erwerben und das Gebiet zu einer reichsständischen Grafschaft auszubauen.