Die Zentren ihrer Anhängerschaft fanden sich in sprachlich-kulturellen Grenzräumen, protestantischen Enklaven und Regionen, in denen größerer Eigenbesitz vorherrschte.
Er schaffte den Eigenbesitz der Mönche nach der Benediktsregel ab, hob die Pfründenorganisationen der Klosterämter auf und führte das gemeinsame Leben wieder ein.
Ihr zur Burg gehörendes Dienstgut betrachteten sie ebenfalls als erblichen Eigenbesitz, was mit dem Aufstieg der Ministerialen in den niederen Adel einherging.
Interregnums und der nachfolgenden Schwäche der Zentralgewalt betrachteten reichsministeriale Burgmannen überall im Reich ihr Dienstgut zunehmend als Eigenbesitz.
Es gelang den Grafen jedoch nicht, ihren Eigenbesitz zu vergrößern, neue Dörfer zu erwerben und das Gebiet zu einer reichsständischen Grafschaft auszubauen.