Grundlage für eine Änderung dieser Sicht war seit den 1970er Jahren die Unterscheidung von Staatsfunktion und Recht, die das Verhältnis Recht, Staat, Bürger als Dreiecksverhältnis erscheinen lässt.
Um einerseits die Anonymität des Endnutzers und andererseits die Gültigkeit des elektronischen Geldes zu gewährleisten, treten Finanzinstitute in ein Dreiecksverhältnis mit den Anbietern und Endkunden ein.