Der ausländische Staat muss dann aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens auf die Besteuerung dieser Gewinne verzichten – andernfalls kommt es zu einer Doppelbesteuerung.
Neben der Anrechnungsmethode steht systematisch als zweite Hauptmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Freistellungs- bzw. Befreiungsmethode zur Verfügung.
Der Arbeitnehmerbeitrag war als Bestandteil des Bruttogehalts der Einkommensteuer unterworfen, sodass eine Besteuerung der späteren Rente zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung des Arbeitnehmeranteils geführt hätte.
Um die steuerliche Benachteiligung von Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten zu vermindern, sind zwischen vielen Ländern Abkommen zur Reduzierung der Doppelbesteuerung vereinbart worden.