Mittels der Justizgrundrechte werden zudem die Rechtswegegarantie, der gesetzliche Richter, rechtliches Gehör und grundsätzliche Verbote, wie die der Rückwirkung und der Doppelbestrafung gewährleistet.
Für den Bereich des Strafrechtes ist als Verbot der Doppelbestrafung (genauer: Verbot der Mehrfachbestrafung) ein fundamentaler Grundsatz eines jeden fairen Strafprozesses.