Der Psychologische Dienst der Bundesagentur für Arbeit bietet neben Beratungsangeboten auch Tests an, z. B. Studienfachberatungstest, Eignungstest (Inhalte werden abgesprochen).
Erforderlich ist zudem, dass sich der Arbeitgeber und der Betriebsrat von der Bundesagentur für Arbeit vor der Vereinbarung von Transfermaßnahmen beraten lassen.
Wenn innerbetrieblich keine Einigung zustande kommt, können entweder der Betriebsrat oder der Unternehmer den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung bitten.
Die Optionskommunen mussten sich verpflichten, künftig Zielvereinbarungen mit den zuständigen Landesbehörden abzuschließen, bestimmte Daten zu erheben und diese der Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln.