Die Person, gegen die sich ein Bußgeldverfahren richtet, also derjenige, der nach Meinung der Behörde die Ordnungswidrigkeit begangen hat, wird Beteiligter genannt.
Bei Datenschutzverstößen können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden wie Beanstandungen, Unterrichtung der Betroffenen, Anordnungen zur Beseitigung festgestellter Verstöße, Untersagung der Verfahren, Bußgeldverfahren und Strafanträge, Strafanzeigen.