Der Schafsbrief regelt nicht nur die Schafzucht, sondern auch den Grindadráp, angemessene Bewirtungskosten, den Umgang mit Leibeigenen, und vieles mehr.
Werden Bewirtungskosten als Betriebsausgaben geltend gemacht, wird als Nachweis nur eine Rechnung anerkannt, die maschinell erstellt und registriert (Registrierkasse) wurde.