Der freiwillige Helfer prüfte in diesem Zusammenhang, ob zwischen dem Zeitpunkt der Einreise des Besuches und dem Eintrag nicht mehr als 24 Stunden vergangen waren.
Für Besucher gibt es beim Werkschutz einen Besucherausweis, der ebensolche Voraussetzungen schafft, jedoch nach dem Ende des angemeldeten Besuches wieder abgegeben werden muss.
Aus dem Abschluss-Kommuniqué des Besuches geht ebenfalls „die volle Entschlossenheit der französischen Regierung“ hervor, Bündnistreue zu wahren und gemeinsam mit den Russen zu handeln.
Das Ausbleiben des kaiserlichen Hofes und der fast völlige Rückgang des Besuches zahlungskräftiger Kurgäste verringerte die Zahl der Fahrgäste nach Kriegsende drastisch.