Die Brandsicherheitswache (auch Feuersicherheitswachdienst) ist ein Bereitschaftsdienst der Feuerwehr bei Veranstaltungen und anderen Anlässen, wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht.
In den Zeiten außerhalb der Sprechstunden der niedergelassenen Ärzte ist daher flächendeckend ein Bereitschaftsdienst in einer eigens dafür eingerichteten Praxis („Notfallpraxis“) verfügbar.
Ist der Arbeitnehmer zum Bereitschaftsdienst verpflichtet, richtet sich die Vergütung der inaktiven bzw. der aktiven Zeiten nach individueller oder kollektiver Vereinbarung.