Die Entstehung um 1246 wird in der neueren Forschung als wahrscheinlicher angesehen, der Begleitbrief wird jedoch inzwischen aus textkritischen Gründen als nicht zur Legende gehörig betrachtet.
Nach dem Reglement von 1852 war die Post verpflichtet, gewöhnliche und eingeschriebene Briefe, Paketadressen (Begleitbriefe zu gewöhnlichen Paketen) sowie Scheine zu Wertsendungen und Ablieferungsscheine für Briefe mit Bareinzahlung, zuzustellen.
In dem Begleitbrief hatte er geschrieben, dass sich in „der Zeitung […] interessante Informationen [finden], wie islamistische und evangelikale Gruppen, die wichtige Freiheitsrechte infrage stellen, Jugendliche umwerben.
Die Ausfertigung erfolgt in der Regel in einem Original und einer Abschrift, die anstelle eines Frachtbriefs als Begleitbrief in den Händen des Frachtführers verbleibt.
Zugestellt werden alle von außerhalb kommenden Briefe, Kreuzbandsendungen und Warenproben, Begleitbriefe zu Paketen ohne Wertangabe und Ablieferungsscheine über Briefe und Pakete mit Wertangabe.