Anwälte empfehlen daher einhellig, auf jeden Fall eine Verteidigung in Anspruch zu nehmen und die Akteneinsicht professionell über diese durchführen zu lassen.
Sie engagierte einen Rechtsbeistand, der Akteneinsicht verlangte, Entlastungszeugen benannte und Fragen an die Zeugen formulierte, die diesen dann vorgelesen wurden.
Somit kann bei Verweigerung der Akteneinsicht durch eine Sozialbehörde (siehe unten) Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht gestellt werden.
Bis zum Erlass des Bußgeldbescheides kann er selbst oder über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht verlangen und sich, wie oben ausgeführt, gegebenenfalls zur Sache äußern.