Eine Sonderwirtschaftszone ist ein meist räumlich abgegrenztes geographisches Gebiet innerhalb eines Staates, für das rechtliche und administrative Erleichterungen für Investoren bestehen.
Zum Anforderungskatalog gehören sportliche, finanzielle, rechtliche, infrastrukturelle, personelle, administrative, medientechnische und sicherheitstechnische Kriterien.
Hatten die Bezirksgerichte in nahezu allen Kronländern auch administrative Aufgaben zu erledigen, so wurden in der Krain bereits 1849 eigene „Bezirkshauptmannschaften“ geschaffen, die diese Aufgaben innehatten.