5 StPO) Die Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand für einen Nebenkläger wirkt nicht auch für das Adhäsionsverfahren, sodass der Rechtsanwalt für das Adhäsionsverfahren in jedem Fall gesondert beizuordnen ist.
Das Opfer kann seine Ansprüche gegen den Täter, insbesondere den auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, auch im Strafverfahren geltend machen (Adhäsionsverfahren).