Der Forscher kann nun prinzipiell allein durch Augenschein anhand des Häufigkeitspolygons feststellen, ob sich nach der experimentellen Manipulation das Verhalten geändert hat.
Von einem Beweismittelverbot spricht man, wenn eines der vier zulässigen Beweismittel, Urkunde, Zeuge, Sachverständigengutachten, Augenschein, nicht verwendet werden darf.
Die beiden hatten ihr Amt aber noch nicht antreten können, weil der Kaiser darauf bestand, seinen wertvollsten Besitz zuvor persönlich in Augenschein zu nehmen.