Das Bereicherungsverbot verbietet eine ungerechtfertigte Bereicherung des Versicherungsnehmers durch die Versicherungsleistung (Ausnahmen: Neuwertversicherung, feste Taxe und vereinbartes höheres Leistungsversprechen des Versicherers).
Die Teilsenate, zusammengesetzt aus prominenten Vertretern der österreichischen Zivilgesellschaft, sprachen die Republik in allen sieben Anklagepunkten schuldig der Diskriminierung und ungerechtfertigten Verfolgung.
Hiermit sollte verhindert werden, dass ein Netzbetreiber einen Dienst willkürlich verschlechtert oder den Datenverkehr ungerechtfertigt behindert oder verlangsamt.
Der Fall wurde in der Vergangenheit und wird bis in die Gegenwart Gegenstand des juristischen Diskurses zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zur ungerechtfertigten Bereicherung.
Inhalt dieser Fälschungen waren jedoch keine ungerechtfertigten Begünstigungen des Klosters, sondern Versuche, überzogene Forderungen der Vögte abzuwehren.
Drittes bedeutendes Thema seiner Tätigkeit war seine eigene Partei, die er vor seiner Meinung nach ungerechtfertigten Angriffen aus Medien und anderen Parteien in Schutz nahm.