Charakteristisch für die GmbH ist, dass ihre Gesellschafter mit Stammeinlagen am Stammkapital beteiligt sind und für diese Einlageleistung Geschäftsanteile erhalten.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann durch eine oder mehreren Personen gegründet werden, die für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft bis zur Höhe ihrer Stammeinlage haften.
Dabei verpflichtet sich der Gesellschafter zu einer Leistung auf die Stammeinlage in der Form von Bargeld bei gleichzeitiger Verpflichtung der Gesellschaft, einen Vermögensgegenstand des Gesellschafters zu übernehmen.