Nur selten ist das Bakterium an Entzündungen bei geschwächten Personen, wie z. B. organtransplantierten oder aus anderen Gründen immunsupprimierten Patienten beteiligt und in Blut, Eiter, Sputum oder Urin zu finden.
Die Meldepflicht gilt nur soweit der direkte Nachweis auf eine akute Infektion hinweist und sowie nachfolgend für das Ergebnis der Resistenzbestimmung; vorab auch für den Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum.
Arten der Moniliellomycetes leben auf fettreichen Substraten, Honig, Pollen, aber auch auf menschlichem Sputum oder verdorbenen Lebensmitteln und auf Substraten mit geringer Wasseraktivität.