Das Haus eines dritten Mittäters, der die Attentäter transportiert und die Waffen versteckt hatte, durfte dagegen zerstört werden, da seine Beteiligung schwerwiegend war.
Der Ausdruck „Gewalt“ trifft die Wertung, dass die Täter nicht Opfer im Sinn von Fehltritten und die Opfer nicht Mittäter im Sinn von Provokateuren seien.