3 die Mitnahme von Hunden an „Badeanstalten sowie Badestellen an Oberflächengewässern“ verbietet, werden in der Verwaltungsvorschrift diese Ausnahmen geregelt.
Stücke über 65 mm Korngröße und/oder scharfkantige Stücke sind nicht geeignet, da sie ein schlechtes Oberflächen-/Gewichtsverhältnis haben, was die Mitnahme im Luftstrom erschwert.
Der Hund muss spezielle charakterliche Eigenschaften aufweisen (insbesondere Mangel an Aggressivität), denn eine Mitnahme des Hundes sollte an jeden Ort möglich sein.
Das Befahren mit Motorbooten, das Übernachten, Camping und die Mitnahme von Tieren ist allerdings wegen der damit verbundenen ungelösten Fäkalienproblemen verboten; bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen.