Es ging somit nicht um das Buch als Ganzes, sondern nur um die herausgegriffenen Zitate, deren Wortlaut unabhängig vom Kontext hinsichtlich der Rechtgläubigkeit zu überprüfen war.
Er kann sich also nicht an einen einzelnen Schuldner halten und von diesem Erfüllung fordern, sondern er muss die Gesamthandsgemeinschaft als ganzes zur Leistung auffordern.
Diese Normen entstammen vielmehr verschiedensten Rechtsgebieten und bilden – anders als etwa das Bergrecht auf den ersten Blick kein zusammengehöriges Ganzes; eine Kodifikation besteht nicht.