Die mit der Prüfung einer Patentanmeldung befassten Amtspersonen haben folglich keinen Ermessenspielraum was die Kriterien der Prüfung der Erfindung auf Patentfähigkeit angeht.
Anders als gewöhnliche Bürger musste er anscheinend keine Geburtsurkunde vorlegen, da ein Soldat zur damaligen Zeit als Amtsperson galt und damit genügend ausgewiesen war.
Die Zofinger erlangten unter habsburgischer Herrschaft vor allem wirtschaftlich immer mehr Autonomie, auch ihre Amtspersonen durften sie selbst wählen.
Hier griffen lokale Amtspersonen eindeutig zu Gunsten einzelner Kandidaten in den Wahlkampf ein, zudem wurden die Endergebnisse in einzelnen Wahlbezirken von Beobachtern angezweifelt.
Über die Vollstreckung jeder Hinrichtung wurde ein Protokoll verfasst, in dem der Name des Hingerichteten und die Namen der anwesenden Amtspersonen aufgeführt war.