Da die Angehörigen als nicht haftbar gelten und die offenen Forderungen nur aus dem Nachlass beglichen werden dürfen, versuchte man, Haus und Grundstück zu verkaufen.
Dazu sollen Konzerne für Menschenrechtsverletzungen und die Missachtung verbindlicher Umweltstandards haftbar gemacht werden; unabhängig davon, wo die entsprechenden Handlungen vonstatten gingen.
Um einen Planer haftbar zu machen, sind ein Verschulden oder eine entsprechende Vorschrift, sowie ein kausaler Zusammenhang mit dem Schaden die Voraussetzung.
Sie wurde 1984 von der damaligen Regierung eingeführt, kleineren Unternehmen zu ermöglichen ein günstiges, beschränkt haftbares Unternehmen zu gründen, welche eine eigene Juristische Person ist.