1943 wurde er wegen des Verdachts auf Wehrkraftzersetzung, Hochverrat, Heimtücke und Beleidigung des Führers von der Gestapo festgenommen und für zehn Monate inhaftiert.
Die Kriegsgerichte bezogen Tatbestände wie „Wehrkraftzersetzung“ auch auf subjektive Einstellungen; als Kriegswirtschaftsverbrechen galten immer geringfügigere Vergehen.