Gegen 70 Personen wurden Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, Nötigung, Hausfriedensbruchs, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gestellt.
Zudem sind Richtlinien für das Verhalten im Gefängnis, bis hin zum Verbot des freundschaftlichen Umgangs mit den Vollstreckungsbeamten darin verzeichnet.
Die Polizei zeigte 40 Verstöße gegen die sächsische Coronaschutzverordnung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte gefährliche Körperverletzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen an.
Von den elf, unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und schwerer Körperverletzung, angeklagten Demonstranten wurden acht Personen zu Haftstrafen verurteilt.