Herrschendes Organisationsprinzip eines Verbundes ist die Dezentralisierung des operativen Geschäfts bei den autonomen und nicht weisungsgebundenen Verbundpartnern vor Ort.
Der Mitgliedsbeitrag wird wie eine Versicherungsprämie als Kapitalanlage im Sparkassenstützungsfonds angelegt, die im Stützungsfall (Begriffsidentität zum Versicherungsfall) zur Unterstützung eines Verbundpartners eingesetzt wird.
Alle Verbundpartner sind Anbieter einer Virtuellen Fachbibliothek, deren Betrieb in der ausschließlichen Verantwortung des jeweiligen Verbundpartners liegt.
Ein Verbund unterscheidet sich vom Verband dadurch, dass letzterer Mitglieder hat, die sich auf der Grundlage einer Satzung zusammenschließen, während der Verbund aus kooperierenden Verbundpartnern besteht.
Sie bildet auch keinen Konzern (Mischkonzern), weil die Verbundpartner nicht konzernrechtlich miteinander (etwa als Muttergesellschaft oder Tochtergesellschaft) verflochten sind; sie sind keine verbundenen Unternehmen.
Die Verbundpartner sind verantwortlich für die Entwicklung und den dauerhaften Betrieb des technischen Systems, der Erschließungsregeln sowie für das Marketing des Verbunds.
Die Komplexität der Verbundsysteme leitet sich von der Anzahl der Verbundpartner auf horizontaler und vertikaler Ebene und von der Vielfalt der finanziellen, personellen und Leistungsbeziehungen der Partner her.