Auch die Stundung ist keine Umschuldung, weil durch sie die bestehenden Schuldverhältnisse nicht verändert, sondern lediglich fällige Zins- und/oder Tilgungszahlungen hinausgeschoben werden.
Die Stundung dient der Rettung einer an sich bestehenden offenen Forderung, die nach Auffassung der Parteien vom Schuldner jedoch lediglich derzeit nicht bedient werden kann.