Unentgeltliche Zahlungsaufschübe (Tilgungsraten ohne Teilzahlungszuschlag oder Stundung ohne Stundungsentgelt) führen nicht zur Anwendung des Verbraucherkreditrechts.
Die Stundung dient der Rettung einer an sich bestehenden offenen Forderung, die nach Auffassung der Parteien vom Schuldner jedoch lediglich derzeit nicht bedient werden kann.