Die von einem Bankkunden während eines Kalenderjahrs erhaltenen oder gezahlten Stückzinsen fließen in einen Stückzinstopf, ein Unterkonto des Wertpapierdepots.
Stückzinsen werden bei Genussscheinen nicht berechnet: Sie werden „flat“ notiert; stattdessen beinhaltet der jeweilige Kurs den rechnerisch aufgelaufenen Zins.
Hat jedoch während des Zinszeitraums der Rechtsinhaber der Anleihe etwa durch Verkauf gewechselt, sind die Zinsen zeitanteilig zwischen Verkäufer und Käufer als Stückzinsen aufzuteilen.
Unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Zinsverrechnung werden hier jeden Tag die angefallenen Stückzinsen dem angelegten Kapital zugeschlagen und am nächsten Tag mitverzinst.