Mit ganz geringen Ausnahmen ist jeder abhängig Beschäftigte und unabhängig Erwerbstätige zur Sozialversicherung anzumelden, womit er einen Sozialversicherungsausweis mit seiner individuellen Sozialversicherungsnummer erhält.
In begrenztem Umfang wird allerdings die Rentenversicherungsnummer, die im Sozialversicherungsausweis vermerkt ist (Beispiel: 15 070649 C 103), wie eine Sozialversicherungsnummer verwendet.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei Beginn der Beschäftigung dem Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vorzulegen bzw. bei späterem Erhalt unverzüglich nachzureichen.