Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung wurden mit dem Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion und dem Einigungsvertrag geeignete Rechtsgrundlagen geschaffen.
Der nach der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion 1990 notwendige Transformationsprozess zur Anpassung an die marktwirtschaftlichen Bedingungen führte im Industriezweig zu gravierenden Veränderungen.
Bereits vor dem Inkrafttreten der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen den beiden deutschen Staaten Mitte 1990 entfielen auf beiden Seiten die Personenkontrollen.
Obwohl Wirtschaftsforschungsinstitute der Meinung waren, dass eine abrupte Wirtschaftsunion die verbliebenen Betriebe behindern würde, wurde 1990 die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion verabschiedet.
Die Produktion endete infolge der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion 1990, die viele Betriebe, auch das Mansfeldkombinat, vor zahlreiche ungekannte Herausforderungen stellte.
Der Wirtschafts- und Währungsunion solle eine gleichrangige „Sozialunion“ zur Seite gestellt und eine sogenannte „soziale Fortschrittsklausel“ solle eingeführt werden.