Daneben kann die Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenrecht zugelassen werden, wenn die Fortbildung des Rechts dadurch gewährleistet wird oder das rechtliche Gehör verletzt wurde.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann gegen die Entscheidung des Amtsgerichts mit der Rechtsbeschwerde das Oberlandesgericht als nächste Instanz angerufen werden.