In der Praxis haben sich zumeist in den einzelnen Rechtsbereichen Richtwerte eingespielt, von denen abgewichen werden kann, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorliegen.
Als Differentienliteratur wird eine rechtsvergleichende Literaturgattung bezeichnet, deren Aufgabe darin besteht, die Unterschiede zwischen zwei Rechtsbereichen aufzuzeigen.
Die Gerichte der Bundesstaaten basieren auf der jeweilig geltenden Verfassung und sind nur für die Rechtsbereiche zuständig, die in die Rechtssetzungskompetenz des Bundesstaates fallen.