Das materielle Recht kann als Gesamtheit aller Regelungen beschrieben werden, die die grundlegenden Rechtsbeziehungen zwischen den Rechtssubjekten, aber auch des einzelnen Rechtssubjekts zum Staat regeln.
Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen von z. B. Bauherren und Immobilieneigentümern im Verhältnis zu staatlichen Institutionen und den Beziehungen zur Allgemeinheit.
Mit zunehmenden grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen haben einzelne Länder bilaterale Abkommen oder multilaterale Übereinkommen geschlossen, nach denen die Vollstreckbarkeit von Urteilen erleichtert wurde.
Spezialgerichte, d. h. Verwaltungsgerichte (Bezirksverwaltungsgerichte), sind für Verwaltungssachen zuständig, die sich aus verwaltungsrechtlichen Rechtsbeziehungen ergeben.