Der besondere Kündigungsschutz für Schwangere gehört als Teil der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Mutter und Kind vor und nach der Entbindung zum Mutterschutz.
Die Bestimmungen des Kündigungsschutzes verhindere, dass Unternehmen kurzfristig bei Bedarf Arbeitskräfte einstellen und nach einiger Zeit wieder entlassen können.
Die Frage, wie der Kündigungsschutz ausgestaltet werden soll, setzt zusammenfassend eine (politische) Entscheidung voraus, wessen Interesse wie hoch zu bewerten ist.
So stehen sowohl der Kündigungsschutz als auch etwa Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bei Mutterschaft oder beim gesetzlicher Urlaub auch diesen Arbeitnehmern uneingeschränkt zu.
Die Frist für den Beginn des Kündigungsschutzes berechnet sich nach dem ärztlich attestierten, voraussichtlichen Tag der Niederkunft abzüglich 280 Tage.