Die Kosten wie Transportversicherung und Zoll und andere Abgaben sind im Regelfall Teil der Warenbezugskosten des Empfängers, da die Lieferung eine Holschuld ist.
Holschuld bezeichnet im Informationsmanagement die Verantwortung desjenigen, der eine Information benötigt, diese vom Inhaber der Information rechtzeitig und umfassend und in geeigneter Form abzuholen.
Bei der Holschuld liegen also Leistungs- und Erfolgsort beim Schuldner (der Gläubiger muss „abholen“), bei der Bringschuld liegen beide beim Gläubiger (der Schuldner muss „bringen“).
Dabei ist zu Beginn eines Projektes zu klären, für welche Informationen eine Holschuld und für welche eine Bringschuld besteht und wer die Verantwortung für die Informationsübermittlung innehat.