Das deutsche Güterrecht unterscheidet seit dem Gleichberechtigungsgesetz 1957 zwischen den Güterständen der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft.
Bis zum Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes im Jahr 1958 existierte zudem die Errungenschaftsgemeinschaft, eine modifizierte Form der Gütergemeinschaft.
Dort war er mit dem Gleichberechtigungsgesetz (1958) befasst, das die grundgesetzlich festgeschriebene Gleichberechtigung von Männern und Frauen praktisch durchsetzen sollte.
Die im Gleichberechtigungsgesetz verankerten Maßnahmen reichten von der Frauenförderung in der Bundesverwaltung über das erste Beschäftigtenschutzgesetz bis hin zur Besetzung öffentlicher Gremien durch Frauen und Männer.