Nach deutschem Gemeinderecht steht den Gemeinderäten das Budgetrecht zu, d. h. der Kommunalhaushalt wird durch die gewählte Kommunalvertretung als Satzung beschlossen und untersteht der staatlichen Aufsicht.
In dieser Funktion entwarf er Landeshaushaltsordnung und Eigenbetriebsgesetz (anstelle des fortgeltenden, zersplitterten Gemeinderechts aus der Zeit des Nationalsozialismus) und eine neue Haushaltssystematik.
Das Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht, Stadtrecht) ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen.
Ungeachtet klarer gesetzlicher Vorgaben, wonach das politische Gemeinderecht ohne Einfluss auf das Gemeinschaftseigentum der Gemeindebürger sein sollte, wurde allerorts die Idee des Eigentums der neuen politischen Ortsgemeinde begünstigt.