Der Samtgemeinderat ist nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung die Vertretungskörperschaft einer niedersächsischen Samtgemeinde und neben dem Samtgemeindebürgermeister und dem Samtgemeindeausschuss eines ihrer drei Organe (§ 75 Abs.
Der Ortsteil bildet eine Ortschaft im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung mit eigenem Ortschaftsrat und Ortsvorsteher als dessen Vorsitzender.
Die frühere Gemeinde Grab bildet eine Ortschaft im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung mit eigenem aus sechs Mitgliedern bestehendem Ortschaftsrat.
Einer zeitgenössischen Quelle zufolge behielten sie die alten Gewohnheiten der Selbstverwaltung bei und akzeptierten die preußische Gemeindeordnung nicht.
Von der Provinzregierung forderte er vergeblich eine Änderung der Gemeindeordnung; er hatte sich mehr Kompetenzen gewünscht, um städtische Dienste und Angestellte besser kontrollieren zu können.