Diesen Stiftungen übergab sie ihr Eigentum, in den Stiftungsurkunden wurde explizit auf den Fideikommiss Bezug genommen und ein Familienrat als Kontrollorgan vorgesehen.
Fideikommisse und ähnliche gebundene Vermögen, Erbpachtgüter, Lehnbauerngüter, Renten- und Ansiedlungsgüter, wurden freies, den allgemeinen Gesetzen unterworfenes Grundeigentum.