Für die Jahre 2017 bis 2019 wurde das Ausschreibungsvolumen bei der Windenergie auf jährlich 2,8 GW festgelegt und damit gegenüber dem Eckpunktepapier erhöht.
Im Eckpunktepapier zur Rentenreform von 2003 hieß es, vor dem Hintergrund steigender demografischer Belastungen der Alterssicherungssysteme könne es nicht mehr Aufgabe der Versichertengemeinschaft sein, Ausbildungszeiten ohne Beitragszahlungen rentenrechtlich auszugleichen.
Das Eckpunktepapier aus dem Jahr 2015 sah Ausschreibungen für einen Ausbau der Windkraft von 2,4 GW vor, sofern die Inbetriebnahme zwischen 2021 und 2023 erfolgt.
Zudem komme die Produktverantwortung zu kurz und das Eckpunktepapier des Wertstoffgesetzes beinhalte keine Aussagen zu selbstlernenden Recyclingquoten.