In verschiedenen Tarifgebieten bzw. Branchen werden allerdings mittlerweile alle Lohngruppen einzeln festgelegt, so dass der Ecklohn diese Bedeutung verloren hat.
Allerdings findet der oben beschriebene Ecklohn dennoch weiterhin Verwendung in der Vertragsgestaltung (z. B. Preisgleitklauseln in längerfristigen Werk- oder Dienstleistungsverträgen).