Sie haben hierfür die Bestätigungen zertifizierter Auditoren und Prüfstellen beizubringen, sowie einen Nachweis einer ausreichenden Deckungsvorsorge für eventuelle Haftungsfälle.
Diesen Beispielen, in denen der wirtschaftlich Schwächere durch den Kontrahierungszwang vor eventuell diskriminierender Ablehnung seines Antrags geschützt werden soll, stehen insbesondere im Versicherungsvertragsrecht Pflichten zur Deckungsvorsorge gegenüber.