Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen, Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes sowie inflationsindexierte Bundeswertpapiere werden nur zu bestimmten Zeitpunkten zum Erwerb angeboten.
Voraussetzung für den Kauf war die Eröffnung eines sogenannten Einzelschuldbuchkontos, über das auch alle anderen Bundeswertpapiere, wie z. B. Bundesschatzbriefe, gebührenfrei verwaltet werden konnten.
Neben den klassischen Bundeswertpapieren, wie Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und Unverzinslichen Schatzanweisungen organisierte die Finanzagentur auch Emissionen neuer Finanzierungsinstrumente.
Eintragungsfähig sind lediglich Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und unverzinsliche Schatzanweisungen („Bundeswertpapiere“), die am Börsenhandel teilnehmen können.
Man vergleiche nur niedrig verzinsliche Bundeswertpapiere mit hochspekulativen Aktien, die ein hohes Gewinnpotenzial (= kurze Amortisationszeit) mit einem hohen Risiko verbinden.