Mit der Trennung von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung wollten die Verfassungsgesetzgeber im Jahr 1956 () eine zu große Machtfülle der neu aufgestellten deutschen Streitkräfte verhindern.
Die Truppenverwaltung war keine selbständige Dienststelle der Bundeswehrverwaltung, sondern organisatorisch als Teileinheit dem zugehörigen Truppenteil eingegliedert und mit Beamten und Arbeitnehmern besetzt.
Die zivilen Organisationsbereiche sind Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung, Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen und Personal (zusammen bilden sie die Bundeswehrverwaltung), Militärseelsorge und Rechtspflege.
Reservisten und Personal der Bundeswehrverwaltung, das im Einsatz auf militärischen Dienstposten eingesetzt wird, durchlaufen unter Umständen eine verkürzte soldatische Ausbildung.