Dies wirkt sich insbesondere bei Immobilienfinanzierungen und integren Kreditsicherheiten wie der Verpfändung von Bankguthaben oder sicheren Staatsanleihen (Bundesobligationen) aus.
Eintragungsfähig sind lediglich Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und unverzinsliche Schatzanweisungen („Bundeswertpapiere“), die am Börsenhandel teilnehmen können.
Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen, Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes sowie inflationsindexierte Bundeswertpapiere werden nur zu bestimmten Zeitpunkten zum Erwerb angeboten.
Andere Kreditinstitute, professionelle und private Anleger können Banken der Bietergruppe mit der Abgabe von Geboten beauftragen oder Bundesobligationen nach ihrer Emission selbst an der Börse erwerben.
Neben den klassischen Bundeswertpapieren, wie Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und Unverzinslichen Schatzanweisungen organisierte die Finanzagentur auch Emissionen neuer Finanzierungsinstrumente.
Da Kauf und Verkauf stets zum aktuellen Börsenkurs erfolgen, lassen sich mit Bundesobligationen neben den jährlich sicheren Zinserträgen auch Kursgewinne bzw. -verluste erzielen.