So genannte rollende Briefkästen sind an einem öffentlichen Verkehrsmittel angebracht, das heißt an einem Bahnpostwagen, einer Straßenbahn oder einem Postbus.
Zwischen größeren Städten mit entsprechend größerem Versand-Umfang wurden dazu Bahnpostwagen eingesetzt, die an reguläre Schnell- oder Durchgangszüge mit geeignetem Zuglauf angekoppelt wurden.
Es konnte durch eine markierte Zeit in den Fahrplantabellen festgestellt werden, ob und wann Postverladung in einen Bahnpostwagen stattfand, der einem planmäßigen Zug beigestellt war.
Der Zug bestand aus der Lokomotive, einem Wagen für den Zugführer, zwei Bahnpostwagen, Gepäckwagen, vier Reisezugwagen und einem weiteren Wagen für einen Zugbegleiter am Zugschluss.
An die Dampflokomotive 33.118 mit Schlepptender waren 12 Wagen gehängt: zunächst ein Gepäckwagen, dann ein Bahnpostwagen mit Stahlkastenaufbau und schließlich die Personenwagen.